Online-Beteiligung Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP)

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz begrüße ich Sie auf dieser Internetseite. Sie finden hier Informationen über das laufende Verfahren zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) und bestehende Beteiligungsmöglichkeiten.
Beim LROP handelt es sich um den Raumordnungsplan für das Landesgebiet von Niedersachsen. Mit dem LROP wird die gesamträumliche Entwicklung des Landes gesteuert, indem Ziele und Grundsätze u.a. zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen festgelegt werden. Das LROP besteht aus einer beschreibenden Darstellung in Textform und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:500.000 und wird als Verordnung der Landesregierung erlassen.
Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen (z.B. bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist).
Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, das LROP fortzuschreiben und hat hierfür zu dem ersten Entwurf einer Änderungsverordnung bereits im letzten Jahr ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auf Grundlage der Rückmeldungen wurde nunmehr ein überarbeiteter Entwurf der Änderungsverordnung für das zweite Beteiligungsverfahren erarbeitet und zur Beteiligung freigegeben.
Dieses Beteiligungsportal ermöglicht den Zugriff auf die überarbeiteten Verfahrensunterlagen (Entwurf der Änderungsverordnung mit den zugehörigen Karten und Tabellen sowie ein Begründungsdokument, welches auch den Umweltbericht sowie ergänzende gutachterliche Dokumente enthält). Den Entwurfsunterlagen können sämtliche geplante Änderungen des LROP entnommen werden.
Sofern Sie sehen möchten, wie sich die geplanten Änderungen textlich in das geltende LROP einfügen, können Sie auf dieser Plattform zudem eine rein nachrichtliche Lesefassung einsehen. Diese Lesefassung mit Zusammenführung von Festlegungen des bestehenden LROP mit den geplanten Änderungen dient nur der besseren Lesbarkeit. Maßgeblich bleiben die Texte der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen in der Fassung vom 26. September 2017 (Nds. GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. September 2022 (Nds. GVBl. Nr. 29/2022, S. 521; 2023 S. 103) und des überarbeiteten Entwurfs der geplanten Änderungsverordnung.
Zu den Änderungen gibt es folgende Erläuterungen:
- Im Text des Verordnungsentwurfs, der Anlagen 1 bis 4 und 8 der Änderungsverordnung, der Verordnungsbegründung und des Umweltberichts sind die geänderten Teile des Entwurfs in roter Schrift hervorgehoben; dies gilt entsprechend für die nachrichtliche LROP-Lesefassung.
- Das „Gutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung – Änderungen im LROP Niedersachsen“ und die „Unterlage für die FFH-Ausnahmeprüfung nach § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG i. V. m. § 7 Abs. 6 ROG“ (Teil H und I des Begründungsdokuments) sind dem Entwurf neu hinzugefügt worden.
- Die Neufassung der Legende der Zeichnerischen Darstellung des LROP ist im Planentwurf durch eine neue Fassung der Anlage 5 der Änderungsverordnung ersetzt worden.
- Die Darstellungen aller Änderungen an der zeichnerischen Darstellung des LROP sind im Planentwurf durch neue Fassungen der Anlagen 6 und 7 der Änderungsverordnung ersetzt worden. Soweit darin die Anpassung von Vorranggebietskulissen für einzelne Raumnutzungen gegenüber dem ersten Entwurf unverändert geblieben ist, wird hierauf in den Kartenlegenden gesondert hingewiesen.
Zu Ihrer Hilfestellung finden Sie weitere Informationen zum Aufbau der Verfahrensdokumente unter dem Link „Erläuterung Dokumentenaufbau“ in nebenstehender Spalte.
Vom 16.07. bis zum 24.08.2026 besteht die Möglichkeit für öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit, eine Stellungnahme zu den gegenüber dem Planentwurf von März 2025 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen abzugeben und sich somit mit ihren Anregungen, Hinweisen und Bedenken in das Beteiligungsverfahren einzubringen. Zu den unverändert gebliebenen Teilen des Planentwurfs wurden weitere Stellungnahmen bereits mit Ablauf der Stellungnahmefrist des ersten Beteiligungsverfahrens am 04.06.2025 ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
Bitte nutzen Sie für die Abgabe Ihrer Stellungnahme vorzugsweise dieses Portal.
Alternativ können Sie uns Ihre Stellungnahme auch per E-Mail, auf dem Postweg oder zur Niederschrift übermitteln. Nähere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung.
Weitere Hinweise zur Nutzung der Internetplattform finden Sie unter „Zum Beteiligungsverfahren“ und dort unter dem Reiter „Informationen“. Zu Ihrer Hilfestellung finden Sie zudem auf dieser Internetseite weitere Informationen zum Dokumentenaufbau.
Informationen zum aktuell geltenden Landes-Raumordnungsprogramm können Sie unter https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/raumordnung_landesplanung/landes_raumordnungsprogramm/ in dem Artikel „Geltende Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms" abrufen.
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrage
Dr. Stephan Löb
Referat 303 Raumordnung, Landesplanung