Online-Beteiligung Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP)
Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen. Über „Stellungnahme formulieren“ können Sie eine Stellungnahme zum gesamten Beteiligungsverfahren oder zu einem Kapitel abgeben.
Funktionsbeschreibung Online-Beteiligung
Hinweispapier zur effektiven Anwendung der Online-Beteiligung für Träger öffentlicher Belange(TÖB)
Bei Fragen und Problemen schicken Sie bitte eine Mail an: LROP-Fortschreibung@ml.niedersachsen.de
Zweiter Entwurf LROP-Änderungsverordnung (PDF 0.47 MB)
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Anlage 1 Anhang 2 Tabelle Kongruenzräume (PDF 0.28 MB)
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Anlage 2 Anhang 9 Tabelle Wasserstoffleitungen (PDF 0.11 MB)
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Anlage 3: Anhang 10 Tabelle Gasnetz (PDF 0.09 MB)
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Anlage 4: Anhang 11 Karte Emstrasse (PDF 3.05 MB)
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Anlage 5: Neufassung LROP-Kartenlegende (PDF 0.14 MB)
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Anlage 6: Karte Einfügungen Zeichnerische Darstellung LROP (PDF 16.37 MB)
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Anlage 7: Karte Streichungen Zeichnerische Darstellung LROP (PDF 16.48 MB)
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Anlage 8: Neufassung RROP-Planzeichen (PDF 0.33 MB)
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Begründung Teil A bis I einschließlich Umweltbericht (PDF 16.62 MB)
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Nachrichtliche Lesefassung (PDF 1.19 MB)
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Beteiligungsverfahren Aktiv !
Stellungnahmen können noch bis zum 24.08.2026 abgegeben werden.
Planungsdokumente
Unter der Internetadresse www.ml.niedersachsen.de/datenlropaenderung können die Geodaten zu den vorgesehenen zeichnerischen Änderungen an der Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen als Shapefile heruntergeladen werden. Auch besteht die Möglichkeit, die Daten als Darstellungsdienst (WMS) zu verwenden. Zudem können die Kartendarstellungen des ersten und zweiten Entwurfes zur Änderung der Zeichnerischen Darstellung in dem Kartenportal https://sla.niedersachsen.de/raumordnung/LROP2026_2E eingesehen und überlagert dargestellt werden. Bitte beachten Sie, dass dies eine rein nachrichtliche Darstellung ist, die ausschließlich informatorischen Zwecken dient.